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Im Jahr 2015 verpflichtete sich Deutschland mit der Unterzeichnung der globalen Agenda für nachhaltige Entwicklung („Agenda 2030“) die dort formulierten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“ - SDGs) umzusetzen. Das Ziel der Agenda 2030 ist es, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen zu schaffen, um allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die Agenda ausdrücklich, die Schwächsten und Verwundbarsten in den Mittelpunkt zu stellen, inklusive Gesellschaften zu fördern und niemanden zurückzulassen ("leave no one behind"). Dabei richtet sich die Agenda an alle: Regierungen, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der SDGs durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die seit 2002 einmal pro Legislaturperiode aktualisiert wird. Besondere Priorität haben für das BMAS SDG 1 („Armut in jeder Form und überall beenden“), SDG 8 („Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“) und SDG 10 („Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern“), wobei diese drei SDGs eng miteinander verwoben sind. Zum Beispiel ist eine auskömmliche Beschäftigung das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Armut und hoher Ungleichheit. Außerdem leistet das BMAS mit seinem Fokus auf die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in dieser Legislaturperiode einen Beitrag zur Erreichung des SDGs 4 („Inklusive und hochwertige Bildung für alle“).
In seinem Nachhaltigkeitsbericht 2023 stellt das BMAS die SDGs 1, 10 und 8 sowie die zugehörigen Indikatoren vor und erläutert die ergriffenen Maßnahmen zur Zielerreichung. Darüber hinaus wird in jedem Kapitel darauf eingegangen, was in diesem Rahmen noch zu tun ist. Weiterhin berichtet das BMAS auch über Nachhaltigkeit im eigenen Verwaltungshandeln. Beispielsweise etabliert das BMAS aktuell ein Umweltmanagementsystem nach dem „Eco Management and Audit Scheme“ (EMAS) der EU.