Mit dem vorliegenden "Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten" wollen wir privaten und öffentlichen Unternehmen mehr Orientierung geben, die unternehmerische Sorgfalt angemessen auszuüben. Wir unterstützen die Bundesregierung bei dem Prozess zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sowie der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Zugleich wollen wir zu einem europäischen und internationalen Diskussionsprozess beitragen, der auf die Schaffung eines gemeinsamen und für alle Akteure gleich wirksamen Ordnungsrahmen globaler Wirtschaftstätigkeit zielt. Wir betrachten es gemeinsam als eine wichtige Aufgabe von Regierungen, Unternehmen, Sozialpartnern, Kammern sowie Nichtregierungsorganisationen, die Durchsetzung von Menschenrechts-, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern und zu fördern.
Arbeitsrecht