Im Jahr 2004 initiierte das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales - die bundesweite Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets unter wissenschaftlicher Begleitung in acht ausgewählten Modellregionen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde ein Forschungsverbund der Universitäten Tübingen (Z.I.E.L.), Dortmund (Rehabilitationssoziologie) und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (Fakultät für Sonderpädagogik in Reutlingen) mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Nunmehr liegt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung vor. Im Rahmen der Modellerprobung wurde auch eine juristische und verwaltungsrechtliche Expertise erstellt.
Beim Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung konnten insgesamt 494 Persönliche Budgets in den Modellregionen und weitere 353 Persönliche Budgets außerhalb der Modellregionen dokumentiert werden; d. h. insgesamt wurden 847 Persönliche Budgets dokumentiert. Die Zahl der bewilligten und dokumentierten Budgets nahm kontinuierlich im gesamten Zeitverlauf der Modellerprobung zu. Innerhalb eines Jahres (von Januar 2006 bis Januar 2007) hat sich die Gesamtzahl nahezu verdreifacht.
Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung bestätigt das Ergebnis des Berichts der Bundesregierung zum Persönlichen Budget vom 21. Dezember 2006, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um bundesweit die Leistungsform des Persönlichen Budgets umzusetzen. Es wird belegt, dass die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets bundesweit auch über die Modellregionen hinaus in Anspruch genommen wird und die Nutzerzufriedenheit ausgesprochen hoch ist.
Nach wie vor werden jedoch wenig trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und bewilligt.