Ziel: Inhaltliche Ausgestaltung des § 84 Absatz 2 SGB IX bezüglich standardisierter Kriterien eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Methoden: Um den entwickelten Prozess eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vom ersten Signal bis hin zur Eingliederung mit belastbaren Daten untermauern zu können, sah das Projekt eine Vielzahl von Erhebungen vor. Der Projektfortschritt wurde in verschiedenen Etappen mittels Fragebögen und Interviews aufgenommen, eine Rücklaufkontrolle inklusive der Auswertungen der jeweiligen Erhebungen ergab einen kontinuierlichen Überblick.
Folgende Erhebungen wurden durchgeführt:
- Bestandsaufnahme in den Berufsförderungswerken (Strukturdaten)
- Fragebogen zur Konstituierung der EIBE-Teams in den Berufsförderungswerken
- Fragebogen zur Prozessdokumentation (Struktur und Verfahren)
- Fragebogen zur internen Öffentlichkeitsarbeit
- Fragebogen zu Verfahren und Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Interviews mit Akteuren und Akteurinnen des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie Beschäftigten, die an einem Informationsgespräch teilgenommen haben
- Abschlussbefragung der EIBE-Koordinatoren und Koordinatorinnen zur Implementierung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Auswertung der Protokolle der Arbeitskreissitzungen und der EIBE-Team-Sitzungen
Neben der inhaltlichen Ausgestaltung in Form eines Manuals sollten auch wissenschaftlich relevante Fragestellungen erörtert und einen Rückschluss auf weitere Verfahrensschritte zugelassen werden. Folgende vier Projektfragen begleiteten die Partner und Partnerinnen während dieser Aktionsforschung:
- Für welche Zielgruppen ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement besonders geeignet?
- Welche Akteure und Akteurinnen können im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig werden und welche Aufgaben haben sie?
- Wie kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement in der Umsetzung inhaltlich ausgestaltet werden?
- Was können förderliche und hinderliche Faktoren bei der Inanspruchnahme, Implementierung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement sein?
Neben diesen mussten vorwiegend juristische Fragen geklärt werden wie z.B.:
- Für welche Zielgruppe gilt dieser Abschnitt - auch für Schwerbehinderte?
- Gilt das BEM auch für kleine und kleinste Unternehmen?
- Gilt das BEM auch für öffentliche Behörden, auch für Wohlfahrtseinrichtungen?
- Gilt es auch, wenn Betriebe keinen Betriebsarzt, keine Mitarbeitervertretung und keine Schwerbehindertenvertretung haben?
- Zu Gender Mainstream: Der Bericht wurde nach den Grundsätzen des Leitfadenfür Gender-Mainstreaming in der beruflichen Rehabilitation verfasst.