Die Kurzexpertise untersucht, ob die als Crowdworker oder sonst in der Plattform- bzw. Gig-Ökonomie tätigen Personen nach geltendem Recht sozialversicherungs- und arbeitsrechtlich als Selbstständige oder als Beschäftigte bzw. Arbeitnehmer einzustufen sind. Weiter wurde untersucht, ob ein sozialversicherungs- oder arbeitsrechtlicher Schutz im Rahmen einer anderen Zuordnung, etwa als arbeitnehmerähnliche Person, Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibender, gewährt wird.
Arbeitsrecht