Aufgabe dieses Forschungsprojektes war die Evaluation der Eingliederungzuschüsse, der Entgeltsicherung und des Beitragsbonus.
Es wurden Implementationsanalysen mit Hilfe von Befragungen, Literaturanalysen, deskriptive Statistiken sowie multivariate mikroökonometrische Evaluationen durchgeführt. Hierbei wurde jeweils den Anforderungen des Gender Mainstreaming Rechnung getragen.
Die mit den Hartz-Reformen einhergehenden Änderungen bei den Eingliederungszuschüssen werden in der Implementationsanalyse größtenteils positiv bewertet. Es werden lediglich einzelne Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Informationspolitik bei der Umsetzung der Entgeltsicherung sowie des Beitragsbonus wird kritisiert. Der Eingliederungszuschuss ist bei weitem die größte der untersuchten Maßnahmen. Durch die Hartz-Reformen haben sich kaum Verschiebungen bei der Zusammensetzung der geförderten Personen ergeben. Die Wiederbeschäftigungschancen der potenziell geförderten Personenkreise werden beim Eingliederungszuschuss nur für einzelne Personengruppen (insbesondere Frauen in Ostdeutschland) leicht erhöht. Die beiden anderen Maßnahmen erhöhen die Wiederbeschäftigungschancen nicht. Eingliederungszuschüsse erhöhen jedoch den Verbleib der geförderten Personen im Arbeitsmarkt. Die Effizienzanalyse auf Basis der Wiederbeschäftigungschancen weist für alle Maßnahmen fiskalische Kosten aus.
Der Untersuchungsauftrag wurde vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim, dem Institut für Arbeit und Technik (IAT), Gelsenkirchen und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg ausgeführt.
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