Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nummer 1302 "Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe" beschlossen.
Die Stellungnahme befasst sich mit Erkrankungen der Schilddrüse durch Polychlorierte Biphenyle (PCBs). Der Sachverständigenbeirat hat festgestellt, dass Schilddrüsenerkrankungen derzeit nicht als Berufskrankheit nach Nummer 1302 anerkannt werden können. In der wissenschaftlichen Literatur wird zwar über Effekte auf die Funktion und Struktur der Schilddrüse und die Auslösung von Autoimmunerkrankungen im Zusammenhang mit einer PCB-Belastung am Arbeitsplatz berichtet. Die Studien weisen aber nicht unerhebliche methodische und statistische Mängel auf. Die Befunde sind nicht konsistent und nicht hinreichend von Umweltbelastungen durch PCB abgrenzbar. Damit werden die Voraussetzungen für das Vorliegen dieser Berufskrankheit aktualisiert und im Hinblick auf Schilddrüsenerkrankungen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst.
Die Stellungnahme ist am 11. Juli 2019 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (Ausgabe 20/2019 S. 386 ff.). Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang unten. Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten finden Sie hier.