Es gibt verschiedene Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch, die alle das gleiche Konzept beschreiben. Im zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden der Begriff "betriebliche Altersversorgung" und die kürzere Variante "Betriebsrente" verwendet.
Eine betriebliche Altersversorgung ist nicht gesetzlich verpflichtend, sondern muss arbeits- bzw. tarifvertraglich vereinbart werden. Sie ist eine der drei Säulen, auf denen die Altersvorsorge in Deutschland aufgebaut ist. Zusätzlich zur betrieblichen gibt es die private und die gesetzliche Altersvorsorge.