- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II
- Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung
- Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente
- Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs/ Rentensplittings erlangt wurden
- Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung
- Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung
- Zurechnungszeit (mit dieser wird der Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes fiktiv verlängert, um zu einer höheren Rente zu gelangen)
- Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)