Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG - regelt die Überführung der in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung.
In der DDR existierte eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nur bestimmten Personengruppen offen standen (beispielsweise die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz oder die Sonderversorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee). Aus diesen Systemen erhielten die dort Versicherten zusätzliche Leistungen zur Rente aus der Sozialpflichtversicherung bzw. Leistungen anstelle von Renten aus der Sozialpflichtversicherung. Nach den Vorgaben des Einigungsvertrages waren die in diesen Systemen erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.
Dies ist durch das AAÜG geschehen. Die Zeiten, die in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR zurückgelegt wurden, sind heute Pflichtbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung.