Frau Hoffmann (34) arbeitet als gelernte Pflegefachkraft in Berlin. Bei einem Verkehrsunfall wird sie im Februar 2019 arbeitsunfähig. Durch die Folgeschäden des Unfalls wird sie nicht mehr in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Erwerbsleben von Frau Hoffmann wird – trotz der Erwerbsminderung in jungen Jahren – durch die sogenannte Zurechnungszeit fiktiv verlängert. Die Höhe ihrer Rente würde nach der alten Regelung so berechnet werden, als ob sie bis zum Alter von 62 Jahren und sechs Monaten wie bisher weitergearbeitet hätte. Neu seit dem 1. Januar 2019 ist, dass das Ende der Zurechnungszeit auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben wird. Im Fall von Frau Hoffmann fällt die Erwerbsminderungsrente dadurch spürbar höher aus, als nach der alten Regelung.
Beginnend mit dem Jahr 2019 wird das Ende der Zurechnungszeit für Neurentner jährlich bis zum Jahr 2031 schrittweise angehoben. Bei versicherten Personen, deren Erwerbsminderungsrente im Jahr 2031 beginnt, wird das Erwerbsleben schließlich fiktiv bis zum Alter von 67 Jahren verlängert.