Frau Behrend (58) aus Stuttgart hat drei Kinder. Geboren 1981, 1986 und 1991. Für die Erziehung unterbrach sie ihre Tätigkeit als Chemikerin in einem mittelständischen Unternehmen für jeweils drei Jahre und konnte in dieser Zeit keine Rentenbeiträge einzahlen. Die Zeit, in der sie ihre Kinder erzog, wird jedoch bei der Berechnung ihrer Rente berücksichtigt. Aktuell bekommt sie für jedes Kind zwei Jahre Kindererziehungszeit und damit zwei Entgeltpunkte angerechnet. Ein Entgeltpunkt entspricht in den westlichen Bundesländern rund 32 Euro Monatsrente und rund 31 Euro in den östlichen Bundesländern. Durch die Reform der Mütterrente bekommt Frau Behrend ab dem 1. Januar 2019 für jedes ihrer Kinder einen halben Entgeltpunkt mehr, also insgesamt zweieinhalb Entgeltpunkte pro Kind. Bei drei Kindern wird sich ihre monatliche Rente in den westlichen Bundesländern um 48 Euro erhöhen und in den östlichen Bundesländern um rund 46,50 Euro erhöhen.
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Rente
Beispiel: Mütterrente
Kindererziehungszeit wird belohnt