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Teilhabe

Nationaler Aktionsplan 2.0

Das Bundeskabinett verabschiedete am 28. Juni 2016 die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behinderten­rechtskonvention - kurz NAP 2.0.

Mit dem NAP 2.0 treibt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Inklusion vor allem, Bedingungen vorzufinden, damit sie ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie leben, ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen können und ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen können. Dabei ist die Herausforderung und Aufgabe Inklusion in Deutschland längst angekommen. Sie wird von vielen Menschen an vielen Orten selbstverständlich gelebt. Aber sie braucht auch noch viel Anregung, Anschub und Anstoß.

Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Erstmals bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen in den Aktionsplan ein. Erstmals erfolgt eine Einordnung der Maßnahmen in ein Zielsystem, das auf das Verständnis von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention aufbaut. Das heißt: Behinderung ist als Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren zu verstehen. Neu ist darüber hinaus die konsequente Rückbindung der Handlungsfelder und Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bezugnahme auf die Empfehlungen des UN-Fachausschusses. Außerdem greift der NAP 2.0 an vielen Stellen auf die Erkenntnisse aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung zurück.

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NAP 2.0 - Maßnahmen nach Maßnahmenarten

Die Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt die Maßnahmen nach Maßnahmearten für den Nationalen Aktionsplan 2.0:

  • 8 Maßnahmen zur Einrichtung einer Regelinfrastruktur oder eines Angebots bei öffentlichen Stellen,
  • 10 Maßnahmen zur Erstellung oder Überarbeitung von Normen, Standards, Verfahren oder Prüfaufträgen,
  • 15 Maßnahmen in Form von Dialogprozessen, Arbeitsgruppen, Runden Tischen oder Gremienarbeit,
  • 18 Maßnahmen in Form von Erstellung von Konzepten oder Strategien, Vereinbarungen oder Aktionspläne,
  • 28 Forschungsprojekte, Evaluationen und Studien,
  • 28 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Tagungen und Kongresse,
  • 34 Verabschiedungen oder Überarbeitungen von Gesetzen und Verordnungen und
  • 34 Förderprogramm, Modellprojekte und Projektförderungen.

Ziel des NAP 2.0 ist, durch rechtliche Änderungen, aber auch durch Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen der UN-Behindertenrechtskonvention Geltung zu verschaffen und ihre praktische Umsetzung Schritt für Schritt voranzutreiben. Er ist das Ergebnis intensiver Dialoge, an denen insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen teilnahmen.

So enthält der NAP 2.0 u.a. wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und das Bundesteilhabegesetz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Hierzu gibt es gesetzliche Neuregelungen unter dem Stichwort „Budget für Arbeit“, aber es werden auch rd. 230 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds für beschäftigungspolitische Programme in den nächsten Jahren bereitgestellt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die nachhaltige Förderung von Integrationsprojekten, die allein mit zusätzlichen 150 Millionen Euro in den nächsten Jahren besonders unterstützt werden. Sie sind Leuchttürme eines inklusiven Arbeitsmarktes.

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Maßnahmen des NAP 2.0 im Bereich Arbeit und Beschäftigung

Die Grafik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschreibt Maßnahmen des NAP 2.0 im Bereich Arbeit und Beschäftigung.
Die verschiedenen Maßnahmen sind: Berufliche Orientierung, Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb WfbM, Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung, Sensibilisierung der Arbeitgeber sowie Förderung der Arbeitgeber.

Die Förderung von Barrierefreiheit ist und bleibt eine zentrale Aufgabe in den verschiedenen Handlungsfeldern. Dabei geht es um die Förderung des Abbaus von Barrieren im privaten Wohnraum, z.B. mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" über das 3. Programm der Deutschen Bahn AG zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr bis hin zur Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems im Tourismussektor.

Weitere auch für Menschen mit Behinderungen wichtige rechtliche Änderungen enthalten das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz. Damit sollen Menschen mit Behinderungen zukünftig noch zielgerichteter die ihren Bedürfnissen entsprechenden Gesundheits- und Pflegeleistungen erhalten können.

Im Bereich der inklusiven Bildung setzt der NAP 2.0 - soweit dies dem Bund möglich ist - durch Maßnahmen zur Förderung von inklusiver Bildung wieder deutliche Akzente.

Auch finden sich im NAP 2.0 wichtige Forschungsvorhaben. So nehmen z.B. zwei Forschungsvorhaben die rechtliche Betreuung in den Blick, während sich ein weiteres Forschungsvorhaben mit den Möglichkeiten der Vermeidung von medikamentöser Fixierung in Heimen befassen wird.

Die Teilhabeberichterstattung wird zu einem Kompass der Behindertenpolitik für die nächsten Jahre. Durch eine neue Repräsentativbefragung werden erstmals umfassende Daten zur Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erhoben. Allein für dieses Vorhaben sind in den nächsten Jahren Haushaltsmittel in Höhe von knapp 9 Mio. Euro vorgesehen.

Im Rahmen der ersten Staatenprüfung wurde ausdrücklich positiv gewürdigt, dass Deutschland als Instrument zur Umsetzung der UN-BRK einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet hat. Diesen Weg geht die Bundesregierung mit dem jetzt vorgelegten NAP 2.0 konsequent weiter.