Der Mensch mit Behinderungen muss sich und seinen Hund zur Prüfung bei einem Prüfer anmelden.
Für die Prüfung müssen dem Prüfer folgende Unterlagen vorliegen:
- eine Kopie des Identitätsnachweises des Menschen mit Behinderungen
(und der weiteren Bezugsperson, sofern vorhanden); - ein Lichtbild des Menschen mit Behinderungen, des Hundes
(und der weiteren Bezugsperson, sofern vorhanden); - eine Bescheinigung über den Namen, die Rasse, das Geschlecht, den Wurftag (Geburtstag) des Hundes und den Nummerncode seines Mikrochip-Transponders;
- ein Attest über die gesundheitliche Eignung des Hundes;
- der Nachweis über die konkret-individuelle Eignung des Hundes (siehe dazu die Frage "Eignet sich mein Hund als Assistenzhund nach der AHundV?");
- eine Kopie des Nachweises über die Ausbildung des Hundes; und
- eine Übersicht über die vom Hund geleisteten Hilfeleistungen.
Bei der Konzeption und bei der Durchführung der Prüfung müssen die jeweiligen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Die Prüfung ist daher so zu gestalten, dass sie selbst für den Menschen mit Behinderungen keine zusätzlichen Barrieren außerhalb seiner Alltagsumwelt verursacht.
Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie beliebig oft wiederholt werden.