Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Durchführung einer "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" beauftragt. Mit dem Teilhabesurvey hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Neuland betreten. Erstmals liegen nun Daten zur Lebenssituation und zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vor, die auf Basis einer neuen, menschenrechtsorientierten Definition von Behinderung erhoben wurden.
Behinderung wird im Teilhabesurvey nicht länger als individuelles körperliches oder auch psychisches Defizit einzelner Menschen in den Blick genommen, sondern im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Ergebnis der Wechselwirkungen mit einer Umwelt, die zu Einschränkungen der Teilhabe führt. In die Erhebung wurden zudem auch Menschen mit Beeinträchtigungen einbezogen, die bislang in Befragungen häufig nicht selbst zu Wort kommen - etwa Menschen in Einrichtungen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.