- Überschriften
- Abkürzungen
- Fremdsprachen
- Aufzählungen und Listen
- Kontraste
- Alternative Texte
- Diagramme
- Tabellen
- Klickstrecken
- Bedienbarkeit mit der Tastatur
- Erweiterung der Semantik mit ARIA-Attributen
- Untertitel & Transkripte
- PDF-Dateien
- Leichte Sprache & Gebärdensprache
Ziel für BMAS.de ist es, die Website möglichst barrierefrei anzubieten. Die Angebote sollen zugänglich sein. In unserem Alltag gibt es Barrieren in den verschiedensten Ausprägungen. Auch die Nutzung von Websites kann für Menschen mit Einschränkungen eine Barriere sein. Das BMAS ist bemüht, seine Digitalangebote nach den gesetzlichen Vorgaben und teils auch darüber hinaus barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir arbeiten deshalb ständig daran, die Website zu verbessern. Neuerungen auf der Website werden von vornherein barrierefrei umgesetzt. Optimierungen werden auf die Barrierefreiheit geprüft und bestehende Probleme verbessert. Trotz vielfältiger Bemühungen gelingt es uns nicht immer, die Angebote vollständig barrierefrei umzusetzen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, melden Sie sich gerne über dieses Formular.
Bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website geht es vor allem darum, dass alle Menschen die Angebote ohne Nachteile nutzen können.
Das betrifft unter anderem Menschen mit Einschränkungen in folgenden Bereichen:
- Sehen
- Hören
- bei der Bewegung
- Menschen mit kognitiver Einschränkung
Auch ohne permanente Einschränkung helfen die Funktionen zur Barrierefreiheit allen Menschen. Denn jeder Mensch ist in gewissen Situationen auf diese Funktionen angewiesen, um die Digitalangebote so zu nutzen, wie sie gedacht sind.
Folgende Arten der Einschränkung werden dabei unterschieden:
- Permanente Einschränkung: zum Beispiel eine gehörlose Person
- Temporäre Einschränkung: zum Beispiel eine Person mit Ohren-Infektion
- Situative Einschränkung: zum Beispiel eine Person in einer lauten Umgebung, wie einer Werkshalle
Im Folgenden erklären wir, welche Maßnahmen das BMAS auf seinen Seiten unternimmt, damit diese barrierefrei zugänglich sind.
Optimierungen gibt es beispielsweise an folgenden Stellen:
Überschriften
Über alle Seiten des BMAS hinweg gibt es verschiedene Überschriften-Ebenen, die – ähnlich wie in einem langen Zeitungsartikel – Texte in semantisch korrekte Abschnitte unterteilen. So entsteht eine Hierarchie der Überschriften. Wichtigere Überschriften sind daher in größerer Schrift. Außerdem werden sie von Vorlese-Programmen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung als unterschiedlich wichtig erfasst. Dadurch bieten wir allen Nutzergruppen ein gleichwertiges Nutzungserlebnis.
Abkürzungen
Ob es nun z.B., GmbH oder Prof. Dr. ist: Abkürzungen gehören im sprachlichen Alltag dazu. Auch in vielen Texten des BMAS tauchen solche und viele andere Abkürzungen immer wieder auf. Das wirkt sich einerseits vorteilhaft auf den Lesefluss aus, vor allem dann, wenn diese Begriffe mehrfach auftauchen und sie Texte verschlanken und optisch ansprechender machen. Andererseits können Abkürzungen einen Text aber auch schwerer zugänglich machen, vor allem dann, wenn sie nicht klar erkennbar sind. Beispiel: Bei der Abkürzung des Gesetzes über die Unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Begriff allen Menschen geläufig ist.
Deshalb werden alltägliche, aber auch fachspezifische Begriffe in Texten und auf anderen Seiten des BMAS so ausgezeichnet, dass diese in voller Länge bei Fokussierung mit der Maus sichtbar eingeblendet, aber auch von Screenreadern vorgelesen werden. Die Abkürzungen zu Beginn dieses Abschnitts wurden beispielsweise nach diesem Schema ausgezeichnet. Die Auszeichnung von Begriffen, welche man auch als Abkürzung aussprechen kann, wird meist zu Beginn eines Textes vorgenommen. So wird beispielsweise der Begriff BMAS nicht mehrmals ausgezeichnet, sondern zur Veranschaulichung und Verkürzung, wie in diesem Text, einmalig zu Beginn.
Fremdsprachen
Die Auszeichnung von fremdsprachigen Inhalten ist ein wichtiger Bestandteil der Barrierefreiheit, vor allem dann, wenn in Texten beispielsweise Namen von internationalen Organisationen oder anderssprachige Wörter vorkommen. So kann beispielsweise der Begriff "Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council" von Screenreadern in englischer Sprache und damit phonetisch korrekt vorgelesen werden, da dieser im System entsprechend ausgezeichnet wurde. Dasselbe gilt auch für viele weitere Fremdsprachen.
Aufzählungen und Listen
Besonders bei Aufzählungen, zum Beispiel in Form von Kontaktangaben mit mehreren Informationseinheiten, ist es wichtig, dass diese als erkennbare Liste mit definierten Sinneinheiten ausgezeichnet werden. Auch hier sind wir bemüht, die Barrierefreiheit mit einer logischen Reihenfolge einzuhalten und die Informationen barrierefrei anzubieten. Ein Beispiel, wie eine solche Liste auf den Seiten des BMAS aussehen kann, finden Sie hier:
- Arbeitgeber*innen
- Arbeitnehmer*innen
- Gewerkschaften
Kontraste
Um eine gute Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit von Inhalten einer Website sicherzustellen, ist ein ausreichend hoher Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe notwendig. Dies gilt für Texte und grafische Elemente. Eine gute Erkennbarkeit mit ausreichend Kontrasten bedeutet weniger Anstrengung für das menschliche Auge und wirkt sich so positiv, etwa auf den Lesefluss bei Texten, aus. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ist ein ausreichendes Kontrastverhältnis daher umso wichtiger, damit sie sowohl Grafiken als auch große und kleine Texte ausreichend wahrnehmen und verstehen können.
Alternative Texte
Besonders bei Fotos und Grafiken ist es wichtig, alternative Textbeschreibungen, sogenannte "alternative Texte" (auch Alt-Texte genannt) anzubieten. Diese bieten Benutzer*innen mit Sehbeeinträchtigungen die Möglichkeit, sich vorlesen zu lassen, was auf einem Bild zu sehen ist. Wenn Sie einen Screenreader nutzen und die jeweiligen Inhalte über die Tastaturnavigation ansteuern, bekommen Sie, je nachdem, welches Programm Sie nutzen, das folgende Foto mit einem Alternativen Text ausgespielt:
Der alternative Text dieses Fotos lautet beispielsweise: Hubertus Heil spricht mit einer Teilnehmerin im Rollstuhl, schüttelt ihre Hand und hält dabei ein handgemaltes Bild in den Händen
. Wenn Nutzer*innen sich etwa über die Tastatur durch die Inhalte der Seite navigieren, erkennen sie schnell, dass ein Bild vorhanden ist und was darauf zu sehen ist.
Diagramme
Neben dem Angebot von Alt-Texten für Bilder ist es besonders bei komplexen Statistiken und Diagrammen – etwa zu sozialpolitischen Entwicklungen – wichtig, deren Inhalte auch barrierefrei anzubieten. Diese werden auf BMAS.de in Form von interaktiven Diagrammen zur Verfügung gestellt. Dabei werden alle abgebildeten Werte auch über Screenreader ausgespielt, damit sie verstanden werden können. Die auf BMAS.de dargestellten Diagramme werden Ihnen zusätzlich in verschiedenen Grafik-Formaten zum Download angeboten. Einen Beispielartikel mit mehrerer solcher Diagramme finden Sie im Bereich Rente unter dem Titel "Alternde Gesellschaft".
Tabellen
Die barrierefreie Gestaltung von Tabellen kann für Menschen mit Sehbeeinträchtigung eine große Hilfe sein, wenn sie beispielsweise statistische Datensätze auswerten oder erfahren möchten. Dazu werden Tabellen für sehbeeinträchtigte Menschen so dargestellt, dass sie ebenfalls – semantisch korrekt – von einem Screenreader vorgelesen werden können. Eine Darstellung einer typischen Tabelle auf BMAS.de finden Sie hier:
Summe | Einnahmen | Sonstige Einnahmen | Kosten | Weitere Kosten | |
---|---|---|---|---|---|
Einnahmen | 150.000 | 100.000 | 50.000 | ||
Ausgaben | 100.000 | 50.000 | 50.000 | ||
Saldo | 50.000 |
Dies ist ein Beispiel für eine Fußnote.
Klickstrecken
Auf verschiedenen Seiten des BMAS gibt es sogenannte "Klickstrecken". Diese Klickstrecken geben Benutzer*innen Antwortmöglichkeiten vor. Wenn diese alle Fragen beantworten, bekommen sie weiterführende Informationen zu einem Thema. Auch auf diesen Seiten können von einem Screenreader vorgelesen werden. Sie können auch mit der Tastatur bedient werden.
Bedienbarkeit mit der Tastatur
Die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist vollständig mit der Tabulatortaste (Abk. Tab-Taste) einer Tastatur navigierbar. Aktivieren Sie die Taste, haben Sie die Möglichkeit, zu allen klickbaren Elementen einer Seite zu gelangen. Die angesprungenen Elemente werden dann fokussiert, beispielsweise mit einem Rahmen markiert. So ist sichtbar, welches Element Sie gerade fokussiert haben. Wenn ein ausgewähltes Element angezeigt werden soll, müssen Sie die Auswahl dann mit der Eingabetaste bestätigen. So können Sie beispielsweise zu Artikeln oder Übersichtsseiten gelangen oder Dialogfenster wie E-Mail-Funktionen auswählen.
Erweiterung der Semantik mit ARIA-Attributen
Nicht alle Elemente einer Website machen bei der Nutzung von Hilfstechnologien wie Screenreadern deutlich, wie ihr Name ist, welche Rolle sie einnehmen oder welchen Wert sie widerspiegeln. Durch das Hinzufügen von ARIA-Attributen (Accessible Rich Internet Applications) wird sichergestellt, dass benötigte Informationen ausgegeben werden. Dadurch werden die Elemente mit Tastatur und Screenreader verständlich und bedienbar. Nutzenden mit Screenreadern wird so beispielsweise angesagt, ob ein Akkordeon (siehe unterhalb) geöffnet oder geschlossen ist.
Dies ist ein Akkordeon
Der Text im Akkordeon ist erst lesbar, wenn das Akkordeon aufgeklappt wird.
Untertitel & Transkripte
Damit alle Menschen die audiovisuellen Inhalte (Video- und Audiodateien) des BMAS verstehen können, werden diese mit barrierefreien Alternativen wie Untertiteln oder Transkriptionen versehen. Es können nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung die Inhalte nutzen. Es kann viel mehr auch in anderen Situationen notwendig oder komfortabel sein, Inhalte ohne Ton zu nutzen. Videos des BMAS werden daher grundsätzlich mit ein- und ausschaltbaren Live-Untertiteln versehen, die simultan das gesprochene Wort als Text im Video anzeigen. Bei Audiodateien wie beispielsweise Podcasts wird ein entsprechendes Transkript angeboten. Mit dem Trankskript können die gesprochenen Inhalte der Datei in Gänze nachgelesen werden.
PDF-Dateien
Inhalte werden in der Regel direkt auf der Seite als HTML Web-Dokumente dargestellt. Teilweise ist es jedoch nötig, Inhalte in PDF-Dateien anzubieten. Diese werden soweit es geht barrierefrei umgesetzt. Publikationen des BMAS, zum Beispiel Forschungsberichte oder Broschüren, werden immer barrierefrei umgesetzt. In einigen Ausnahmen passiert das im Nachgang, in der Regel werden sie aber sofort barrierefrei zum Download angeboten. Auf der Seite werden auch PDF-Dateien angeboten, die nicht direkt vom BMAS stammen. Das sind zum Beispiel Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen. Das BMAS versucht auch diese Stellungnahmen barrierefrei anzubieten. Dafür müssen diese Dateien nachträglich bearbeitet und barrierefrei aufbereitet werden. Das gelingt – zum Beispiel aufgrund fehlender Daten – leider nicht immer. In diesen Fällen machen wir dies mit einem entsprechenden Hinweis kenntlich.
Leichte Sprache & Gebärdensprache
Neben den bisher genannten Punkten zur allgemeinen Verbesserung der Barrierefreiheit werden ausgewählte Inhalte auf BMAS.de auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten. Bei der Leichten Sprache geht es vor allem darum, Themen des Ministeriums kompakter und besser verständlich anzubieten. Dieses Angebot kann beispielsweise Menschen mit Leseschwierigkeiten oder Nicht-Muttersprachler*innen helfen, die Themen des BMAS besser verstehen zu können. Das Angebot in Gebärdensprache richtet sich zusätzlich an Hörbeeinträchtigte. Sie haben ohne diese Angebote Probleme beim Verständnis von audiovisuellen Inhalten wie Videos.