Zum 1. Februar 2023 ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Diese knüpft an die am 31. Dezember 2022 außer Kraft getretene Fünfte Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch an.
Die Verordnung regelt einen verbindlichen Branchen-Mindestlohn für pädagogisches Personal. Der Mindestlohn liegt ab 1. April 2019 bei mindestens 15,72 Euro und steigt jährlich an. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2022. Dann müssen gegebenenfalls neue Mindestlöhne festgelegt werden.