Mit der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2021 auf Grundlage der zum 30. Juni 2020 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst.
Umsetzung der redaktionellen Anpassung der UVOGrV auf Grund der Verschiebung der Regelung der Obergrenzen für die Beförderungsämter in die BHO.