Ein Gesetz wird in mehreren Schritten entwickelt, die in der Grafik "Umsetzungsstand" dargestellt werden. Der oberste Schritt stellt dabei immer den letzten Stand des Gesetzes dar. Sobald einer der Umsetzungsschritte erreicht ist, stellen wir die entsprechende Datei als Download zur Verfügung. Man kann somit erkennen, ob sich das Verfahren noch im Entwurfsstadium befindet oder bereits abgeschlossen ist.
Umsetzungsstand, wie er auf jeder Gesetzes-Seite zu sehen ist
Stationen im Gesetzgebungsverfahren
1. Referentenentwurf
Erster Schritt im Gesetzgebungsprozess ist der Referentenentwurf. Er wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Dabei beraten sich die zuständigen Fachreferent*innen mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft. Der Referentenentwurf wird dann mit allen anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt (so genannte Ressortabstimmung).
2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Zu den Referentenentwürfen können (Bundes-)Länder, Verbände, Organisationen und (Bundes-)Institutionen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen enthalten in den meisten Fällen Anmerkungen, Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesvorhaben.
3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Die Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden von der Fachebene im Ministerium geprüft und ggf. in den Referentenentwurf eingearbeitet. Damit wird die finale Fassung des Gesetzentwurfs erstellt. Stimmt das Bundeskabinett (Bundesregierung) dieser Fassung zu, spricht man vom Regierungsentwurf.
4. Stellungnahme im Bundesrat
Da die Bundesländer im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlichen Anteil an Mitbestimmung haben, ist neben dem Parlament, also dem Bundestag, auch der Bundesrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die 16 Bundesländer prüfen in ihren Arbeits- und Sozialministerien also ebenfalls den Entwurf der Bundesregierung genau und beraten in Fachausschüssen über den Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann zu dem Gesetzentwurf im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.
5. Lesungen im Bundestag
Im weiteren Gesetzgebungsprozess ist der Bundestag das zentrale Organ. Dieser behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Lesungen. Am Ende der ersten Lesung des Bundestages wird der Entwurf an einen oder mehrere Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Hier kann der der Gesetzentwurf durch sogenannte Änderungsanträge verändert werden. Im Anschluss an die Ausschussberatungen finden die zweite und dritte Lesung, also die Schlussabstimmung im Bundestagsplenum statt.
6. Abschluss des Gesetzes
Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen und auch der Bundesrat im zweiten Durchgang final zugestimmt hat (sofern es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt) oder keinen Einspruch eingelegt hat (Einspruchsgesetz), ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Nach Gegenzeichnung durch den (oder die) beteiligten Bundesminister*innen und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung).
7. Inkrafttreten
Abschließend kann das Gesetz, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, in Kraft treten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Gesetze, Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf einen Blick.