Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das ursprünglich für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde. Das Bundesversorgungsgesetz gilt seit Jahrzehnten in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach speziellen Gesetzen Ansprüche haben.
Dazu gehören insbesondere
- Opfer von Gewalttaten, zu denen auch Terrortaten gehören,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und
- Impfgeschädigte
sowie deren Hinterbliebene.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten und deren Hinterbliebene.
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Fragen und Antworten
Die Versorgungsleistungen des Sozialen Entschädigungsrechts bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf und setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen (Geld- und Sachleistungen).
Hierzu zählen beispielsweise
- Beschädigten- und Hinterbliebenenrente,
- Pflegezulage und Berufsschadensausgleich,
- Bestattungsgeld und
- Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der medizinischen Rehabilitation.
Die Rentenleistungen an Geschädigte und Hinterbliebene, die sowohl dem Ausgleich schädigungsbedingten Mehraufwandes dienen, als auch ideellen Charakter haben, werden ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht. Die weiteren Leistungen dienen als Einkommens- oder Unterhaltsersatz und hängen daher vom Einkommen und Vermögen des Berechtigten ab.
Ergänzt werden diese Versorgungsleistungen bei besonderem Bedarf durch die Fürsorgerischen Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie werden im Bundesversorgungsgesetz als Leistungen der "Kriegsopferfürsorge" geregelt. Diese Bezeichnung geht zurück auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen. Umfasst sind aber auch alle anderen Berechtigten in der Sozialen Entschädigung. Zu den meist einkommensabhängigen Hilfen gehören z. B. die Hilfe zur Pflege, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Hilfen in besonderen Lebenslagen. Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Fürsorgerischen Leistungen.
Für die Durchführung der Sozialen Entschädigung sind die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden [PDF, 215KB] sowie die Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen in den einzelnen Ländern verantwortlich.