Arbeitsförderung Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Leistungen der Arbeitsförderung Beratung und Vermittlung Förderung der Erwerbstätigkeit Beschäftigungssicherung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Arbeitslosengeld Übersicht: Arbeitslosengeld Anspruchsvoraussetzungen Höhe Anspruchsdauer Bürgergeld Das Bürgergeld im Detail Was ist das Bürgergeld? Das Bürgergeld – Fakten auf einen Blick Beratung und Vermittlung Beschäftigungschancen im SGB II Organisation der Jobcenter Anspruchsvoraussetzungen Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld Bildungspaket Übersicht: Bildungspaket Leistungen Anlaufstellen Aus- und Weiterbildung Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Übersicht: Berufliche Ausbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Jugendberufsagenturen Berufsberatung und Berufsorientierung Jugendgarantie Ausbildungsgarantie Bildungsketten Allianz für Aus- und Weiterbildung Berufliche Weiterbildung Übersicht: Berufliche Weiterbildung Nationale Weiterbildungs­strategie Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsverbünde Zukunftszentren Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Ansprechpartner*innen Fachkräftesicherung Übersicht: Fachkräftesicherung Deutscher Fachkräftepreis Übersicht: Deutscher Fachkräftepreis Unsere Jury Fachkräftekongress Fachkräftestrategie der Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen Fachkräftemonitoring Migration und Arbeit Übersicht: Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Übersicht Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Fachkräfte­­einwanderungs­gesetz Anerkennung und Qualifizierung Übersicht Anerkennung Ihrer Qualifikationen Erlangen einer Qualifikation Deutsch lernen für den Beruf Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Orientierung und Vermittlung Übersicht Wer? Was? Wo? Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsvermittlung aus dem Ausland Arbeitsvermittlung ins Ausland Flucht und Asyl Übersicht Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ESF-Plus Programm "WIR" Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete Digitalisierung der Arbeitswelt Aktuelles und Übersicht: Digitalisierung der Arbeitswelt Transformation der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Übersicht: Austausch mit der betrieblichen Praxis Initiative Neue Qualität der Arbeit Lern-und Experimentierräume Zukunftszentren Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Rat der Arbeitswelt Arbeitsschutz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Arbeitsschutzausschüsse Gesundheit am Arbeitsplatz Übersicht Präventive Arbeitsmedizin Psychische Gesundheit Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsmedizinische Vorsorge Nationaler Asbestdialog Nichtraucherschutz für Beschäftigte Lastenhandhabung Technischer Arbeitsschutz Übersicht Gefahrstoffe Sicherheit in Arbeitsstätten Lärm- und Vibrationsschutz Arbeitsschutzorganisation Biologische Arbeitsstoffe Arbeitsschutz auf Baustellen Betriebs- und Anlagensicherheit Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Elektromagnetische Felder Produktsicherheit Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Übersicht: Arbeitnehmerrechte Betriebliche Mitbestimmung Kündigungsschutz Jugendarbeitsschutz Datenschutz Arbeitszeitschutz Schutz für Paketboten Mindestlohn Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Mindestlohn-Rechner Mindestlohnkommission Mindestlohn-Glossar Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Leiharbeit / Werkverträge Tarifverträge Übersicht: Tarifverträge Allgemeinverbindliche Tarifverträge Tarifregister Tarifvertragliche Sozialkassen Stärkung der Tarifbindung Übersicht: Stärkung der Tarifbindung Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Teilzeit und flexible Arbeitszeit Entsendung von Arbeitnehmern
Sozialversicherung Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung Künstlersozialversicherung Sozialversicherungswahlen Unfallversicherung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung im Überblick Was sind Arbeitsunfälle? Was sind Berufskrankheiten? Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Fragen und Antworten Rente & Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Rentenpaket II Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Wer ist versichert? Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Übersicht Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Grundrente Leistungen zur Teilhabe Zusätzliche Altersvorsorge Übersicht Betriebliche Altersversorgung Private Altersvorsorge Fragen und Antworten zur Zusätzlichen Altersvorsorge Rentenlexikon Fakten zur Rente Übersicht Alternde Gesellschaft Gesetzliche Rentenversicherung Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge Grundsicherung im Alter Alterssicherung im internationalen Vergleich Dialogprozess "Arbeit & Rente" Sozialhilfe Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Grundsätze der Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Übersicht Rundschreiben zur Grundsicherung Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Soziale Entschädigung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Übersicht Schnelle Hilfen Krankenbehandlung Leistungen zur Teilhabe Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Besondere Leistungen im Einzelfall Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Gesetze und Verordnungen Antragstellung Entschädigte nach dem alten SER Rundschreiben Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Stiftung Anerkennung und Hilfe Übersicht Infos über die Stiftung Aufarbeitung Anerkennung und Erinnerung Weitere Informationen Härtefallfonds Übersicht: Härtefallfonds Leistung der Stiftung und Voraussetzungen Fragen und Antworten Kontakt zur Stiftung Härtefallfonds Über die Stiftung Versorgungsmedizin Übersicht: Versorgungsmedizin Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Teilhabe und Inklusion Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Übersicht Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Leistungen nach dem SGB IX Beratungsleistungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Assistenzhunde Rehabilitation und Teilhabe Übersicht Rehabilitation und Teilhabe Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Persönliches Budget Bundesteilhabegesetz Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Förderprogramm rehapro Bundesinitiative Barrierefreiheit Teilhabeforschung
Europa Aktuelles und Übersicht: Europa Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Übersicht Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Institutionen und Gremien Europäische Säule sozialer Rechte Jugendgarantie Menschen mit Behinderung Arbeiten innerhalb der EU Übersicht Rechtsgrundlagen Arbeitnehmerfreizügigkeit Arbeitnehmerentsendung Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Informationen und Beratung Koordinierung sozialer Rechte Faire Mobilität Freihandelsabkommen Migration aus Drittstaaten Konferenz zur Zukunft Europas Europäische Fonds Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Europäischer Hilfsfonds (EHAP) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) International Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Übersicht Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Lieferkettengesetz Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Sozialversicherungsabkommen Internationale Organisationen Übersicht Europarat Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Vereinte Nationen
Wir stellen uns vor Übersicht: Wir stellen uns vor Aufgaben des BMAS Geschäftsbereich des BMAS Informationsstand des BMAS Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Geschichte des BMAS Minister und Hausleitung Beauftragte der Bundesregierung Arbeiten und Ausbildung im BMAS Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Arbeiten im BMAS Ausbildung im BMAS Referendariat und Praktikum Besucherzentrum Veranstaltungen Bürgerbeteiligung Übersicht: Bürgerbeteiligung Dialogtour Hin. Gehört. Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog
Bürgertelefon / Kontakt Übersicht: Bürgertelefon / Kontakt Bürgertelefon Kontaktformular Presse Newsroom Pressekontakt Leitungstermine Pressemitteilungen Meldungen Reden Interviews Zitate Pressefotos Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Gesetze und Verordnungen Publikationen Mediathek Übersicht: Mediathek Videos Bildergalerien Podcasts Übersicht: Podcasts Video-Podcast "Hin.Gehört.Spezial" Podcast - Das Arbeitsgespräch Webdokus Statistiken (Open Data) Digitale Verwaltung Aktuelles und Übersicht: Digitale Verwaltung Das Onlinezugangsgesetz Digitale Angebote für Arbeit und Berufsleben Digitale Angebote für Sozialleistungen Digitale Angebote für Fördermittel Informationen zu Corona Übersicht Fragen und Antworten
Arbeit Arbeitsförderung Arbeitslosengeld Bürgergeld Bildungspaket Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Berufliche Weiterbildung Fachkräftesicherung Deutscher Fachkräftepreis Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Anerkennung und Qualifizierung Orientierung und Vermittlung Flucht und Asyl Digitalisierung der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Arbeitsschutz Gesundheit am Arbeitsplatz Technischer Arbeitsschutz Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Mindestlohn Tarifverträge Stärkung der Tarifbindung Soziales Sozialversicherung Unfallversicherung Rente & Altersvorsorge Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Zusätzliche Altersvorsorge Fakten zur Rente Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Stiftung Anerkennung und Hilfe Härtefallfonds Versorgungsmedizin Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Rehabilitation und Teilhabe Europa und die Welt Europa Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Arbeiten innerhalb der EU Europäische Fonds International Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Internationale Organisationen Ministerium Wir stellen uns vor Arbeiten und Ausbildung im BMAS Bürgerbeteiligung Service Bürgertelefon / Kontakt Presse Newsletter Newsletter Mediathek Podcasts Digitale Verwaltung Informationen zu Corona
Grundsicherung

Das Bürgergeld – Fakten im Detail

Gängige Falschaussagen und Richtigstellungen zum Bürgergeld

Auf dieser Seite finden Sie unsere Gegenüberstellung gängiger Falschaussagen und Richtigstellungen im Detail.

Falsch: "Mit dem Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr."

Richtig:

Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als ohne Arbeit - u.a. durch den erhöhten Mindestlohn. Wer arbeitet, erwirbt auch Rentenansprüche. Ganz aktuell hat das Ifo-Institut bestätigt, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelbedarfe im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht.1

Menschen, die trotz ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind, steht in gewissem Umfang ein Freibetrag auf ihr Erwerbseinkommen zu. Diese Freibeträge wurden mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023 erhöht. Das heißt: Menschen, die arbeiten, haben grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung, als Menschen, die eben nicht arbeiten. Auch für Geringverdienende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, gilt: Arbeit lohnt sich immer: Mindestlohn, die Erhöhung von Wohn- und Kindergeld sowie die Anhebung des Kinderzuschlags gewährleisten, dass auch sie mehr Geld zur Verfügung haben als Menschen, die nur Bürgergeld beziehen.

Klar ist aber: Die Frage, ob sich Arbeit lohnt, ist letztlich vor allem eine Frage der Entlohnung, wie auch das DIW2 betont - und nicht vorrangig eine des Bürgergeldes. Dessen Aufgabe ist die Sicherung des vom Grundgesetz garantierten menschenwürdigen Existenzminimums - und zugleich natürlich auch, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Die Höhe des Bürgergeldes - genauer: des Regelbedarfs - richtet sich nach gesetzlich festgelegten Berechnungs­grundlagen. Zentral ist hier die Entwicklung des so genannten "regelbedarfsrelevanten Preisindex"3 , bei dem z.B. die im Vergleich zur allgemeinen Inflationsrate höher gestiegenen Nahrungsmittelpreise entsprechend stärker ins Gewicht fallen (und entsprechend auch die Höhe des Regelbedarfs beeinflussen).

Falsch: "Viele Leute kündigen ihre Jobs und beziehen lieber Bürgergeld."

Richtig:

Es gibt keine Kündigungswelle ins Bürgergeld hinein! Im Gegenteil: Neuesten Zahlen der BA-Statistik vom Dezember 20234 zufolge gehen seit der Einführung des Bürgergeldes deutlich weniger Menschen aus ihren Jobs ins Bürgergeld als zuvor.

Und einmal zur Klärung von zum Teil durcheinanderlaufenden Debatten: Wer mindestens ein Jahr einen sozial­versicherungs­pflichtigen Job hatte, bekommt im Falle einer Kündigung durch seine*n Arbeitgeber*in Arbeitslosengeld. Und falls jemand selbst seinen Job kündigt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, bekommt er/sie im Arbeitslosengeld erst einmal eine Sperre5. Sollte ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen, würde dieses gemindert werden.6

Falsch: "Bürgergeld-Bezieher sind faul."

Richtig:

Die Lebensumstände der Bürgergeld-Empfänger*innen sind vielfältig. Viele pflegen Angehörige, besuchen Sprachkurse, holen eine Ausbildung nach, sind alleinerziehend oder chronisch erkrankt.

Von rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen sind zudem knapp 4 Millionen überhaupt erwerbsfähig7. Von diesen sind mehr als die Hälfte in ungeförderter Erwerbs­tätigkeit, in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, gehen zur Schule, studieren, pflegen Angehörige, erziehen Kinder oder stehen aus anderen, triftigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeld­beziehenden sind überhaupt arbeitslos und hiervon wiederum verweigern nur einige wenige nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit.8

Hartnäckigen Arbeitsverweiger*innen sollen künftig der Regelbedarf für bis zu zwei Monate gänzlich entzogen werden können (siehe auch folgender Abschnitt). Alle anderen brauchen keinen Generalverdacht, sondern eine Chance, wieder in Arbeit zu kommen, etwa durch gezielte Beratung, Qualifizierung und Vermittlung. Für sie bietet das Bürgergeld gute Anreize und vor allem: gute Unterstützung.9

Falsch: "Wer nicht arbeiten will, hat im Bürgergeld keine Sanktionen zu fürchten."

Richtig:

Leistungsempfänger*innen, die ihren Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden.10 Das war im bisherigen System so, und das ist auch im Bürgergeld der Fall. Denn wer Leistungen des Staates in Anspruch nimmt, der muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann.

Das heißt konkret: Lehnen Bürgergeld-Beziehende eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ab (sogenannte Pflichtverletzung) oder erscheinen ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen (sogenanntes Meldeversäumnis), müssen sie daher mit einer Minderung des Bürgergeldes rechnen.

Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer Pflichtverletzung wird zunächst um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert. Bislang war eine Kürzung um höchstens 30 Prozent des Regelbedarfes vorgesehen.11

Mit der neuen Regelung für die sogenannten Arbeits­verweiger*innen soll nun denjenigen, die sich willentlich und grundlos weigern, eine ihnen konkret angebotene, zumutbare Arbeit anzunehmen, vorübergehend für bis zu zwei Monate der Regelbedarf im Bürgergeld komplett entzogen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie schon zuvor einmal gegen ihre Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit verstoßen oder ihr Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt haben. Denn wer sich beharrlich weigert mitzuwirken, kann sich nicht auf die Solidarität der Allgemeinheit berufen.

Die Praxis zeigt jedoch: die allermeisten Menschen wollen arbeiten. Es gibt nur einige wenige Bürgergeld-Beziehende, die zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigern und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten bzw. nicht verringern.

Die neue Regelung für Arbeitsverweiger*innen ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Wir wollen uns genau ansehen, wie die Regelung wirkt.

Falsch: "Das Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen."

Richtig:

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist - je nach vorgeschlagenem Modell, und davon gibt es viele12 - im Kern eine staatliche Leistung, die allen Bürger*innen ausgezahlt wird, unabhängig vom Einkommen. Das Bürgergeld ist etwas ganz Anderes: es sichert ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen, die hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer nicht in der Lage ist, seinen oder ihren Lebensunterhalt aus eigenem oder sonstigem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen zu bestreiten.

Das Bürgergeld ist also eine Leistung für alle, die in Not geraten. Denn der Staat lässt niemanden allein. Das ist eine grundsätzlich andere Logik als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Denn wer Bürgergeld bekommt, verpflichtet sich im Gegenzug auch aktiv daran mitzuwirken, möglichst bald (wieder) in Arbeit zu kommen13. Das ist im Interesse der Gesellschaft, aber auch im Interesse jedes einzelnen erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten selbst. Kommt er seinen / sie ihren Pflichten hier ohne wichtigen Grund nicht nach, können die Leistungen gemindert werden.

Falsch: "Für Teilzeit arbeitende Bürgergeld-Empfänger lohnt sich ein Wechsel in die Vollzeit meist nicht."

Richtig:

Eine Ausweitung der Arbeitszeit lohnt sich in den allermeisten Fällen – und durch die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld nun noch mehr: Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen jetzt 30 Prozent behalten werden.

Falsch: "Der Abstand zwischen dem Mindestlohn und dem Bürgergeld ist immer geringer geworden."

Richtig:

Der Lohnabstand ist gewachsen: Seit 2015 ist der Mindestlohn prozentual stärker gestiegen als die Regelbedarfe des heutigen Bürgergelds.14 Ganz aktuell hat übrigens das Ifo-Institut bestätigt, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelbedarfe im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht.15 Klar ist aber auch: Für mehr Lohnabstand braucht es vor allem höhere Löhne, die in erster Linie durch Tarifverträge sichergestellt werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Tarifbindung wieder zu stärken.16 Das geplante Tariftreuegesetz enthält hierzu verschiedene Maßnahmen; u.a. sollen Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen des Bundes nach Tarif bezahlt werden müssen.

Fußnoten

Jobkiller Bürgergeld? (makronom.de) - Enzo Weber leitet den Bereich "Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen" beim IAB: "Tatsächlich liegen die monatlichen Zugänge aus Beschäftigung in die Grundsicherung (SGB II-Arbeitslosigkeit) aber aktuell bis Oktober so niedrig wie noch nie. Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken."

§159, SGB III: (1) "Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe) (…)" (3) "Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen (…)."

BMAS - Fragen und Antworten zum Bürgergeld: "Wer eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, obwohl diese zumutbar ist (sogenannte Pflichtverletzung), muss mit einer Minderung des Bürgergeldes rechnen."

Genauere Zahlen in unserem Bürgergeld-Faktencheck: BMAS - Das Bürgergeld im Faktencheck sowie im SGB II - Ideenkompass (sgb2.info)

Heil: "Es geht auch um Gerechtigkeit" - ZDFmediathek - "Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen" - Weitere Informationen auf SGB II: Ein Jahr Bürgergeld

Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2024/2025 (biaj.de) - "Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 46,0 Prozent, der Regelsatz um 41,1 Prozent."